Ordnung für die Konfirmandenzeit in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sengwarden

Die Kirchengemeinde lädt junge Menschen zur Konfirmandenzeit ein. Sie sollen erfahren und lernen, welche Bedeutung der christliche Glaube und die christliche Gemeinde für ihr Leben und für das Miteinander von Menschen hat. Dazu hat der Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sengwarden auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg folgende Ordnung am 23.7.2015 beschlossen.

1.    Anmeldung:
Jungen und Mädchen, die bis zum 30. Juni des Jahres 12 Jahre alt geworden sind und im folgenden Schuljahr die 7. Schulklasse besuchen, werden durch die Erziehungsberechtigten zur Konfirmandenzeit angemeldet. Die Anmeldung findet in der Regel in Zusammenhang mit einem Informationsabend für Eltern und Kinder über die Konfirmandenzeit statt.

2.    Beginn und Dauer:
Die Konfirmandenzeit beginnt in der Regel jeweils nach den Sommerferien und endet mit der Konfirmation, die im übernächsten Jahr am 3.Sonntag nach Ostern stattfindet.

3.    Organisationsform:
Zur Konfirmandenzeit gehören 14tägige Treffen von 120 Minuten Dauer, zwei Konfirmandenfreizeiten sowie weitere Projekte und Veranstaltungen nach vorheriger Ankündigung.

4.    Materialien:
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden benötigen
- eine Bibel
- eine Unterrichtsmappe (wird in der Regel als Sammelbestellung angeschafft)
- Schreibmaterialien.

5.    Gemeinde und Gottesdienst:
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen das Leben der Gemeinde kennenlernen. Dazu sollen sie möglichst häufig an Gottesdiensten teilnehmen und deren Spektrum (Taufe, Trauung, Andacht, Jugendgottesdienst...) kennen lernen. Außerdem sollen sie sich an Aktivitäten in der Gemeinde beteiligen sowie gemeindenahe Aktionen unterstützen oder selbst vorschlagen und durchführen.

6.    Teilnahme:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Konfirmandenzeit ist verbindlich. Bei Erkrankung ist eine schriftliche oder telefonische Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Arztbesuche sollen nicht auf die Termine der Konfirmandenzeit gelegt werden. Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen von Vereinen sind nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger klärender Rücksprache ein Grund für Abwesenheit. Für Klassenfahrten, Klassen- und Schulfeste sowie für besondere Familienfeste und für die Feier des eigenen Geburtstages können Konfirmandinnen und Konfirmanden nach vorheriger Absprache
befreit werden.

7.    Eltern/Erziehungsberechtigte:
Die Konfirmandenzeit wird von besonderen Gottesdiensten für Konfirmanden und deren Angehörige begleitet. Das Engagement von Angehörigen und Freunden an Veranstaltungen der Konfirmandenzeit, der gemeinsame Besuch von Gottesdiensten und ggf. Besuche der Pastorin/ des Pastors bei den Konfirmanden tragen zum Gelingen der Konfirmandenzeit bei.

8.    Taufe und Abendmahl:
Ungetaufte Jugendliche werden im Rahmen der Konfirmandenzeit getauft. Das Abendmahl ist ein wichtiger Bestandteil des Gottesdienstes und des Gemeindelebens. Alle getauften Konfirmanden nehmen am Abendmahl teil, insbesondere nachdem das Thema behandelt worden ist.

9.    Versagung der Konfirmation:
Die Versagung der Konfirmation kann ausgesprochen werden bei:
w mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen an den Konfirmandennachmittagen
w unentschuldigtem Versäumen von Freizeiten und anderen Veranstaltungen der Konfirmandenzeit
w Vernachlässigung des Gottesdienstbesuchs und der Gemeindeaktivitäten
w grober Disziplinlosigkeit oder offenkundiger Ablehnung der Zielsetzung der Konfirmandenzeit.
Die betroffenen Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten sind vor der Versagung der Konfirmation zu hören. Über die Versagung entscheidet der Gemeindekirchenrat.

10.    Anerkennung:
Mit der Anmeldung ihres Kindes erkennen die Erziehungsberechtigten und die Jugendlichen diese Ordnung an.

 

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sengwarden am 23.7.2015

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